Sonstige Maßnahmen der Steuerreform
News vom 19.3.2015
Sehen Sie nun im kurzen Überblick die sonstigen Maßnahmen der Steuerreform:
Erhöhung der Sozialversicherungs-Höchstbeitragsgrundlagen um € 190 auf € 4.840 (davon entfallen auf die laufende jährliche Erhöhung: € 90, der außerordentliche Erhöhungsbeitrag beläuft sich auf € 100).
Streichung der sogenannten Topfsonderausgaben für neu abgeschlossene Verträge. Diese umfassen Beiträge zur freiwilligen Kranken-, Unfall-, Pensions- und Lebensversicherung sowie Ausgaben zur Wohnraumschaffung und -sanierung. Zahlungen für bestehende Verträge sollen noch in den nächsten fünf Jahren abgesetzt werden können.
Die Gebäudeabschreibung soll eingeschränkt werden. Einerseits soll ein einheitlicher Abschreibungssatz von 2,5 % (auch für Vermietungseinkünfte) eingeführt werden. Andererseits soll der Zeitraum für Absetzung von Instandsetzungskosten verlängert werden und der nicht abschreibbare Grundteil erhöht werden.
Der Sachbezug von Dienstautos mit einem CO2 Ausstoß von mind 120 g/km soll von 1,5 % auf 2 % der Anschaffungskosten erhöht werden. Damit wird der Sachbezug in der höchsten Stufe (Anschaffungskosten von € 48.000) künftig € 960 statt bisher € 720 betragen. Die Privatnutzung von Dienstautos mit Elektromotoren soll hingegen künftig steuerfrei sein.
Die Verlustverrechnung bei atypisch stillen Beteiligungen soll auf die Höhe der Einlage begrenzt werden.
Die KESt-freie Einlagerückgewähr soll eingeschränkt werden (vermutlich durch eine gesetzlich festgelegte Reihenfolge, dass immer zuerst die KESt-pflichtigen Gewinne ausgeschüttet werden müssen).
Der Bildungsfreibetrag bzw die Bildungsprämie wird gestrichen.
Für ausgewählte Gruppen (zB lebende Tiere, Tierfutter, Saatgut, Pflanzen, Holz, Jugendbetreuung, Luftverkehr, Bäder, Museen, kulturelle Dienstleistungen, Filmvorführung, Hotelnächtigungen) soll der 10%ige Umsatzsteuersatz auf 13 % erhöht werden.
Für eventuelle Fragen zu den sonstigen Maßnahmen der Steuerreform stehen wir Ihnen gerne persönlich unter der Telefonnummer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.