Das neue Tarifmodell
News vom 19.3.2015
Das Kernstück der neuen Steuerreform ist ein neues Tarifmodell mit nunmehr sieben Steuerstufen statt bisher vier. Einkommen bis € 11.000 bleiben unverändert steuerfrei, 50 % Einkommensteuer zahlt man künftig erst ab einem steuerpflichtigen Einkommen von € 90.000 (bisher € 60.000). Ab einem Einkommen von € 1 Million soll der Steuersatz auf 55 % angehoben werden (diese Maßnahme soll aber auf 5 Jahre befristet sein).
Im Detail gestaltet sich der neue Tarif wie folgt:
| Tarifmodell NEU | Bisheriger Tarif | ||
| Stufe bis | Steuersatz | Stufe bis | Steuersatz |
| 11.000 | 0 % | 11.000 | 0 % |
| 18.000 | 25 % | 25.000 | 36,50 % |
| 31.000 | 35 % | 60.000 | 43,21 % |
| 60.000 | 42 % | darüber | 50 % |
| 90.000 | 48 % | ||
| 1.000.000 | 50 % | ||
| über 1 Mio | 55 % |
Per Saldo soll sich eine durchschnittliche Entlastung von € 1.000 für jeden Steuerzahler/jede Steuerzahlerin ergeben.
Weitere Entlastungen
Neben der Tarifreform sind noch folgende Entlastungen vorgesehen:
Erhöhung der Absetzbeträge für Arbeitnehmer von derzeit € 345 um € 55 auf € 400.
Erhöhung des Kinderabsetzbetrages von € 220 auf € 440 pro Kind. Wird der Kinderabsetzbetrag von beiden Elternteilen in Anspruch genommen, beträgt er künftig € 264 pro Person.
Die Negativsteuer für Kleinverdiener, die gar keine Lohnsteuer zahlen, wird von bisher € 110 auf bis zu € 400 erhöht. Sie ist mit 50 % der Sozialversicherungsbeträge begrenzt (bisher 10 %).
GSVG-Pflichtige und Landwirte, die keine Einkommensteuer zahlen, sollen SV-Beiträge als Äquivalent für die Negativsteuer rückerstattet bekommen.
Für geringverdienende Pendler soll der Pendlerzuschlag erhöht werden.
Bei niedrigen Pensionen soll es künftig ebenfalls zu einer Gutschrift aus der Negativsteuer von bis zu € 110 kommen können.
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