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Dienstwohnungen - neue Sachbezugswerte ab 2015

News vom 23.2.2015

Die Erhöhung der Richtwerte für die Mietzinse ab 1.4.2014 durch BGBl II 2014/55 führt zu einer Erhöhung der Sachbezugswerte für Dienstwohnungen in der Abrechnung  ab 1.1.2015.

Im Bereich des Mietrechts werden die Richtwerte iSd § 16 Abs 2 MRG bzw des Richtwertgesetzes (RichtWG) seit 2008 nur mehr jedes zweite Jahr an die Änderung des VPI angepasst; die Mietzinsrichtwerte gelten dabei jeweils von 1. April bis 31. März des zweitfolgenden Jahres.

In BGBl II 2014/55 wurden Mitte März 2014 die neuen Richtwerte pro m2 kundgemacht, die von 1.4.2014 bis 31.3.2016 mietrechtlich wirksam sind:

 

2012 bis 2014

2014 bis 2016

Burgenland

€ 4,70

€ 4,92

Kärnten

€ 6,03

€ 6,31

Niederösterreich

€ 5,29

€ 5,53

Oberösterreich

€ 5,58

€ 5,84

Salzburg

€ 7,12

€ 7,45

Steiermark

€ 7,11

€ 7,44

Tirol

€ 6,29

€ 6,58

Vorarlberg

€ 7,92

€ 8,28

Wien

€ 5,16

€ 5,39

 

Seit 2009 orientiert sich auch die Bewertung von Dienstwohnungen als Sachbezug an den Richtwertmietzinsen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass sich die Änderung der Richtwerte jeweils erst mit 1. Jänner des Folgejahres in der Lohnverrechnung auswirkt - es ist nämlich für jedes Kalenderjahr der jeweils am 31. Oktober des Vorjahres geltende Richtwert als monatlicher Quadratmeterwert für die Sachbezugsbewertung heranzuziehen (§ 2 Sachbezugswerteverordnung).

Ab Jänner 2015 ist somit der Sachbezug zu erhöhen, und zwar anhand der Richtwerttabelle (siehe oben). Dieser neue Sachbezug wird voraussichtlich ebenfalls wieder für zwei Jahre gelten, also für 2015 und 2016, weil nach derzeitiger Gesetzeslage eine Erhöhung der Richtwerte erst wieder für den Zeitraum ab 1.4.2016 zu erwarten ist, was sich erst wieder 2017 in der Lohnverrechnung auswirken wird.

Für eventuelle Fragen zu den neuen Sachbezugswerten stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.