Vorsteuerabzug - Formalfehler in Rechnungen
News vom 16.2.2015
Besonders streng sind die Formalanforderungen im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug. Wird im Zuge einer finanzbehördlichen Überprüfung festgestellt, dass der Vorsteuerabzug auf Grund einer fehler- oder mangelhaften Rechnung vorgenommen wurde, so kann der Mangel binnen angemessener Frist (in der Regel ein Monat) behoben werden.
Kommt es zu einer Berichtigung innerhalb der Frist, so bleibt es beim ursprünglich vorgenommenen Vorsteuerabzug.
Für den Fall, dass es bei der Angabe von Name und Adresse zu einem Fehler kommt, sieht der VwGH in einer aktuellen Entscheidung dann kein Problem, sofern Name und Adresse eindeutig feststellbar sind. Wenn zB trotz falscher Hausnummer der Leistungsempfänger eindeutig feststellbar ist, keine Verwechslungsgefahr besteht, da kein gleichlautendes Unternehmen an dieser Adresse existiert und die Zustellung erfolgreich ist.
Für eventuelle Fragen zu den Formalanforderungen stehen wir Ihnen gerne persönlich unter der Telefonnummer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.