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Umsatzsteuer: Ausstellung von Rechnungen bis 400 Euro

News vom 9.2.2015

Werfen wir aus Anlass der Anhebung der Kleinbetragsgrenze auf € 400 (zuvor € 150) mit 1.3.2014 einen genauen Blick auf diese Sondervorschrift:

Als Erleichterung für sogenannte "Kleinbetragsrechnungen" genügen als Formerfordernis:
- Name und Adresse des Rechnungsausstellers
- Menge der Lieferung bzw Gegenstand der Leistung
- Lieferdatumg bzw Leistungszeitraum
- Bruttobetrag
- Steuersatz

Sollte irrtümlich eine falsche UID-Nummer des Lieferanten auf der Kleinbetragsrechnung stehen, so bleibt das ohne Konsequenz. Anders ist die Beurteilung, wenn irrtümlich ein falscher Empfänger genannt wird. Hier müsste die Rechnung korrigiert werden, um steuerlich anerkannt zu werden.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Beurteilung der Formerfordernisse kontaktieren Sie uns bitte unter der Telefonnummer 0316 386001 0 oder wenden Sie sich per Mail graz@hoferleitinger.at an uns.