Steuertermine Februar 2015
News vom 3.2.2015
Versäumen Sie keine Fristen und Fälligkeiten beim Finanzamt! Wir haben die wichtigsten Steuertermine im Februar für Sie zusammengefasst:
Am 16. Februar sind ua fällig:
- Umsatzsteuer Vorauszahlung für Dezember 2014 bzw für das 4. Quartal 2014
- Kammerumlage für das 4. Quartal 2014
- Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Dezember 2014
- Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für Dezember 2014
- Werbeabgabe für Dezember 2014
- Kapitalertragsteuer gem § 93 Abs 3 in Verbindung mit § 96 Abs 1 Z EStG für Dezember 2014
- Lohnsteuer für Jänner 2015
- Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für Jänner 2015
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Jänner 2015
- Kommunalsteuer für Jänner 2015
- Einkommensteuer Vorauszahlung für das 1. Quartal 2015
- Körperschaftsteuer Vorauszahlung für das 1. Quartal 2015
- Die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 1. Quartal 2015
- Abzugsteuer gem § 99 EStG für Jänner 2015
- Sozialversicherung für Dienstnehmer für Jänner 2015
- Kraftfahrzeugsteuer für das 4. Quartal 2014
Am 28. Februar ist fällig (soweit erforderlich):
- Mitteilungspflicht gem § 109a, 109b EStG
Für eventuelle Fragen zu den Steuerterminen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.