Beitragsgruppenschema 2015
News vom 21.1.2015
Das neue Beitragsgruppenschema 2015 beinhaltet mit Wirkung ab 1.1.2015 folgende Änderungen:
- Änderung der laufenden Nummern aufgrund der Entfernung sozialversicherungsinterner Beitragsgruppen und Teilen der sonstigen Beitragsgruppen, die nicht den Dienstgeberbereich betreffen;
- Reduzierung der Höhe des Zuschlags nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) von 0,55 % auf 0,45 %;
- neue Beitragsgruppe (laufende Nr 48, bisher Nr 47) für Berufsanwärter der Ziviltechniker aufgrund der Arbeiterkammerumlagepflicht, die auch angestellte Geschäftsführer von Ziviltechnikergesellschaften betrifft;
- keine Pflicht zur Entrichtung eines IESG-Zuschlags für Vorstände , die der Lohnsteuerpflicht gemäß § 47 Abs 1 iVm Abs 2 EStG unterliegen (NÖDIS Nr 17/Dezember 2014).
Für eventuelle Fragen zum Beitragsgruppenschema 2015 stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.