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Beitragsgruppenschema 2015

News vom 21.1.2015

Das neue Beitragsgruppenschema 2015 beinhaltet mit Wirkung ab 1.1.2015 folgende Änderungen:

  • Änderung der laufenden Nummern aufgrund der Entfernung sozial­versicherungsinterner Beitragsgruppen und Teilen der sonstigen Beitragsgruppen, die nicht den Dienstgeberbereich betreffen;
  • Reduzierung der Höhe des Zuschlags nach dem Insolvenz-Entgelt­sicherungsgesetz (IESG) von 0,55 % auf 0,45 %;
  • neue Beitragsgruppe (laufende Nr 48, bisher Nr 47) für Berufsanwärter der Ziviltechniker aufgrund der Arbeiterkammerumlage­pflicht, die auch angestellte Geschäftsführer von Ziviltechniker­gesellschaften betrifft;
  • keine Pflicht zur Entrichtung eines IESG-Zuschlags für Vorstände , die der Lohnsteuer­pflicht gemäß § 47 Abs 1 iVm Abs 2 EStG unterliegen (NÖDIS Nr 17/Dezember 2014).

Für eventuelle Fragen zum Beitragsgruppenschema 2015 stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.