Handelsangestellte: KV-Erhöhung ab 2015
News vom 21.1.2015
Im Jahr 2013 kam es für Handelsangestellte bei den KV-Verhandlungen zu einem Doppelabschluss für die Jahre 2014 und 2015. Dabei wurde festgelegt, dass ab 1.1.2015 die Mindestgehälter um einen Prozentsatz, der sich aus dem Verbraucherpreisindex für den Zeitraum Oktober 2013 bis September 2014 errechnet, plus einem Aufschlag von 0,4 % erhöht werden. Daraus ergeben sich ab 2015 die folgenden Erhöhungen:
- Die Mindestgehälter werden um 2,07 % angehoben; das neue Mindestgehalt beträgt jedenfalls € 1.500,00.
- Bestehende Überzahlungen bleiben grundsätzlich aufrecht.
- Die Lehrlingsentschädigungen werden um folgende Beträge erhöht: im 1. Lehrjahr um € 14,00, im 2. Lehrjahr um € 20,00, im 3. Lehrjahr um € 30,00 und im 4. Lehrjahr um € 26,00.
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