Achtung auf Kleinunternehmergrenze bei Umsatzsteuer
News vom 19.12.2014
Wenn Sie von 2014 der Kleinunternehmerbefreiung profitieren wollen, achten Sie bitte darauf, dass Ihre Umsätze nicht über EUR 30.000 bzw EUR 36.000 (wenn die Umsätze grundsätzlich dem Regelsteuersatz von 20% unterlägen) bzw EUR 41.400 (einmal in 5 Jahren darf die maßgebliche Grenze um bis zu 15% überschritten werden) zu liegen kommen. Verschieben Sie in Grenzfällen lieber die Abrechnungen in das nächste Jahr. Andernfalls müssten Sie die Umsatzsteuer für das gesamte Jahr 2014 nachzahlen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich unter der Telefonnummer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.