Anträge auf Rückerstattung von Arbeitslosen- und Krankenversicherungsbeiträgen
News vom 17.12.2014
Sollten Sie 2011 aufgrund einer Mehrfachversicherung (zB bei gleichzeitigem Vorliegen von zwei Dienstverhältnissen) Arbeitslosen- und Krankenversicherungsbeiträge über der Höchstbeitragsgrundlage entrichtet haben, so können Sie deren Rückerstattung beim zuständigen Krankenversicherungsträger (in der Regel die GKK) spätestens bis 31.12.2014 beantragen.