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Wertpapierdeckung von Pensionsrückstellungen

News vom 19.12.2014

Wenn Sie im Vorjahr eine Pensionsrückstellung gebildet haben, so müssen Sie zum 31. 12. 2014 über eine Wertpapierdeckung im Ausmaß von 50 % des am 31. 12. 2013 in der Bilanz ausgewiesenen (steuerlichen) Rückstellungs­betrags verfügen. Auf das Deckungserfordernis können Ansprüche aus Rückdeckungs­versicherungen im Ausmaß des versicherungsmathematischen Deckungs­kapitals (oder des höheren Rückkaufs­werts) angerechnet werden. Bitte kontrollieren Sie unbedingt Ihren Depotstand und kontaktieren Sie gegebenenfalls Ihre Bank.