Wertpapierdeckung von Pensionsrückstellungen
News vom 19.12.2014
Wenn Sie im Vorjahr eine Pensionsrückstellung gebildet haben, so müssen Sie zum 31. 12. 2014 über eine Wertpapierdeckung im Ausmaß von 50 % des am 31. 12. 2013 in der Bilanz ausgewiesenen (steuerlichen) Rückstellungsbetrags verfügen. Auf das Deckungserfordernis können Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen im Ausmaß des versicherungsmathematischen Deckungskapitals (oder des höheren Rückkaufswerts) angerechnet werden. Bitte kontrollieren Sie unbedingt Ihren Depotstand und kontaktieren Sie gegebenenfalls Ihre Bank.