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Festlohnsystem im Hotel- und Gastgewerbe ab 1.5.2015

News vom 19.12.2014

Mit 1. Mai 2015 wird in der steirischen Gastronomie und Hotellerie ein Festlohnsystem eingeführt. Das neue System bringt endlich Rechtssicherheit bei der Entlohnung der Mitarbeiter.

Bisher waren steirische Gastronomen und Hoteliers verpflichtet, ihren Mitarbeitern im Service und in der Beherbergung einen sogenannten Garantielohn auszuzahlen. Dieser sah eine prozentuelle Beteiligung am Umsatz vor. Höhere Umsätze bedeuteten ein höheres Einkommen, andererseits durfte ein garantierter Mindestlohn nicht unterschritten werden. Das bisherige Garantielohn-System stellte die Arbeitgeber oft vor große Herausforderungen, da der Garantielohn auf einer sehr kompliziert zu berechnenden Bemessungsgrundlage basiert.

Das nun zwischen den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der WKO Steiermark und der Gewerkschaft vida verhandelte Festlohnsystem bringt wieder Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Im Kollektivvertrag werden nun Mindestlöhne festgeschrieben, die unabhängig von Umsatzberechnungen ausbezahlt werden.

Das neue Festlohnmodell

Betriebe können ab 1. Mai 2015 auf das neue Festlohnmodell umsteigen, dazu ist eine Meldung bei den Sozialpartnern notwendig. Da das neue System auch eine Umstellung für die Personalabrechnung bedeutet, gilt eine 6-jährige Übergangsfrist in welcher das bisher geltende Garantielohnsystem noch angewendet werden kann. Damit die Arbeitnehmer wissen, welche Entlohnung für sie zur Anwendung kommt, ist das Entlohnungssystem im Dienstvertrag oder bei der Lohnabrechnung festzuhalten.

Für das neue Festlohnsystem haben Wirtschaftskammer und Gewerkschaft zudem neue Lohngruppen erarbeitet, die den aktuellen Anforderungen in Gastronomie und Hotellerie entsprechen.

Für eventuelle Fragen zum neuen Festlohnmodell stehen wir Ihnen gerne persönlich unter der Telefonnummer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.