Abgabenänderungsgesetz 2014
News vom 9.12.2014
Das BMF hat am 1.10.2014 den Entwurf zum 2. Abgabenänderungsgesetz 2014 zur Begutachtung versandt.
Folgende Änderungen sind geplant:
- Sofern der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber zusammenwirkt und vorsätzlich Lohnsteuer verkürzt, kann er direkt für seine Lohnsteuer in Anspruch genommen werden. In diesen Fällen soll ein Nettoarbeitsentgelt unterstellt werden, das für die Lohnsteuerberechnung auf ein Bruttoentgelt hochzurechnen ist.
- Analog zur Neuregelung der Urlaubsersatzleistung nach dem BUAG ab 1. 7. 2014 soll ebenfalls rückwirkend ab 1. 7. 2014 die Versteuerung der Urlaubsersatzleistung an die Versteuerung des von der BUAK ausbezahlten Urlaubsentgelts angeglichen werden. Somit soll die Besteuerung im Ausmaß von 50 % als sonstiger Bezug mit 6 % fester Lohnsteuer erfolgen.
- Leistungen Dritter (insb konzernmäßig verbundener Unternehmen), von denen der Arbeitgeber weiß bzw wissen müsste, sollen dem Lohnsteuerabzug unterliegen.
- Es soll gesetzlich klargestellt werden, dass auch eine elektronische Ausfolgung der Lohnabrechnung möglich ist.
- Die Überprüfung der Abzugsteuer soll Teil der GPLA werden, allerdings auch weiterhin außerhalb von Lohnsteuerprüfungen geprüft werden dürfen.
Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich unter 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.