Mein.Hoferleitinger

 

Zurück

Abgabenänderungsgesetz 2014

News vom 9.12.2014

Das BMF hat am 1.10.2014 den Entwurf zum 2. Abgabenänderungsgesetz 2014 zur Begutachtung versandt.

Folgende Änderungen sind geplant:

  • Sofern der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber zusammenwirkt und vorsätzlich Lohnsteuer verkürzt, kann er direkt für seine Lohnsteuer in Anspruch genommen werden. In diesen Fällen soll ein Nettoarbeits­entgelt unterstellt werden, das für die Lohnsteuerbe­rechnung auf ein Brutto­entgelt hochzurechnen ist.
  • Analog zur Neuregelung der Urlaubsersatz­leistung nach dem BUAG ab 1. 7. 2014 soll ebenfalls rückwirkend ab 1. 7. 2014 die Versteuerung der Urlaubsersatz­leistung an die Versteuerung des von der BUAK ausbezahlten Urlaubs­entgelts angeglichen werden. Somit soll die Besteuerung im Ausmaß von 50 % als sonstiger Bezug mit 6 % fester Lohnsteuer erfolgen.
  • Leistungen Dritter (insb konzernmäßig verbundener Unternehmen), von denen der Arbeitgeber weiß bzw wissen müsste, sollen dem Lohnsteuerabzug unterliegen.
  • Es soll gesetzlich klargestellt werden, dass auch eine elektronische Ausfolgung der Lohnab­rechnung möglich ist.
  • Die Überprüfung der Abzug­steuer soll Teil der GPLA werden, allerdings auch weiterhin außerhalb von Lohnsteuerprüfungen geprüft werden dürfen.

Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich unter 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.