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Service-Entgelt nicht vergessen!

News vom 13.11.2014

Für alle Personen, die zum Stichtag 15.11. in einem kranken­versicherungspflichtigen Beschäftigungs­verhältnis stehen, ist vom Dienstgeber das Service-Entgelt für die e-card einzuheben. Für 2015 ist somit am 15.11.2014 ein Service-Entgelt in Höhe von 10,55 Euro fällig. Kein Service-Entgelt ist einzuheben für: geringfügig Beschäftigte; Dienstnehmer, die am 15.11. keine Bezüge erhalten (zB bei Wochenhilfe, Karenz nach dem MSchG bzw VKG, Präsenz­dienst bzw Zivil­dienst); Dienstnehmer, die aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit weniger als die Hälfte ihres Entgeltes vom Dienstgeber fortgezahlt bekommen; Personen, von denen bekannt ist, dass sie bereits im 1. Quartal des nachfolgenden Kalenderjahres wegen Pensionsantritt von der Pflicht­versicherung in der Kranken­versicherung abgemeldet werden. Weiters ist für anspruchsbe­rechtigte Angehörige seit 2013 kein Service-Entgelt mehr einzuheben! Selbstabrechner haben das Service-Entgelt in der Verrechnungsgruppe N89 mit der Beitrags­nachweisung für November zu melden und mit den übrigen Sozial­versicherungsbeiträgen für November bis spätestens 15.12.2014 abzuführen.

Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.