Service-Entgelt nicht vergessen!
News vom 13.11.2014
Für alle Personen, die zum Stichtag 15.11. in einem krankenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, ist vom Dienstgeber das Service-Entgelt für die e-card einzuheben. Für 2015 ist somit am 15.11.2014 ein Service-Entgelt in Höhe von 10,55 Euro fällig. Kein Service-Entgelt ist einzuheben für: geringfügig Beschäftigte; Dienstnehmer, die am 15.11. keine Bezüge erhalten (zB bei Wochenhilfe, Karenz nach dem MSchG bzw VKG, Präsenzdienst bzw Zivildienst); Dienstnehmer, die aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit weniger als die Hälfte ihres Entgeltes vom Dienstgeber fortgezahlt bekommen; Personen, von denen bekannt ist, dass sie bereits im 1. Quartal des nachfolgenden Kalenderjahres wegen Pensionsantritt von der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung abgemeldet werden. Weiters ist für anspruchsberechtigte Angehörige seit 2013 kein Service-Entgelt mehr einzuheben! Selbstabrechner haben das Service-Entgelt in der Verrechnungsgruppe N89 mit der Beitragsnachweisung für November zu melden und mit den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen für November bis spätestens 15.12.2014 abzuführen.
Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.