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Essensmarken: Die steuer- und abgabenfreie Mahlzeit für Mitarbeiter

News vom 6.8.2014

Essensbons zwischen 1,10 € und 4,40 € pro Tag sind dann zur Gänze abgabenfrei, wenn
- diese nicht in Bargeld abgelöst werden können,
- die Gewährung freiwillig erfolgt,
- die Einlösung der Gutscheine nur an Arbeitstagen erfolgt,
- die Einlösung der Bons nur in Gaststätten in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes möglich ist und diese tatsächlich eingelöst werden,
- sichergestellt ist, dass die Speisen nicht nach Hause mitgenommen werden können und
- die Einlösung der Bons nur in Gaststätten erfolgt, die ein Vollmenü anbieten.

Übersteigt der Wert der abgegebenen Essensbons 4,40 € pro Arbeitstag, liegt hinsichtlich des übersteigenden Betrages ein steuerpflichtiger Sachbezug vor.

Wird nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, ist lediglich der Wert von 1,10 € pro Arbeitstag abgabenfrei. Die reduzierte Abgabenfreiheit von 1,10 € pro Tag gilt zB:
- bei Bezahlung von Lebensmitteln, die nach Hause mitgenommen werden können,
- bei arbeitsplatzfernen Gaststätten,
- auch an Nichtarbeitstagen, wie zB Sonn- und Feiertagen.

Essensgutscheine, die für Konditoren, Bäckereien oder Fleischhauereien abgegeben werden, die ein Vollmenü nicht anbieten, dürfen entweder den Betrag von 1,10 € nicht übersteigen oder der übersteigende Teil ist steuerpflichtig.

Bei Fragen zum Thema Essensgutscheine für Mitarbeiter stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.