Fahrtkostenersatz
News vom 11.8.2014
Ein bloßer Ersatz der Fahrtkosten des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist zwar sv-frei, aber nicht steuerfrei. Die Gebietskrankenkassen akzeptieren die Beitragsfreiheit dieses Kostenersatzes nur bis zur Höhe der fiktiven Kosten eines für diese Fahrten benutzbaren Massenbeföderungsmittels. Durch den Verweis auf die fiktiven Kosten ist von jenen Kosten auszugehen, die der Dienstnehmer bei Benützung des billigsten Massenbeförderungsmittels aufzuwenden hätte. Für die Ermittlung der monatlichen Kosten für ein Massenbeförderungsmittel wird daher im Regelfall der Preis einer Jahreskarte heranzuziehen und dieser durch 12 zu dividieren sein.
Für eventuelle Fragen zum Thema Fahrtkostenersatz stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.