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Lösung für Photovoltaik und Elektrizitätsabgabe

News vom 11.7.2014

Die Freigrenze von 5.000 kWh für den Eigenverbrauch selbst erzeugter Energie - insbesondere durch Photovoltaikanlagen produzierter Energie - hat in den letzten Monaten für einen Aufschrei gesorgt. Es handelt sich dabei um eine Bestimmung, welche wesentlich älter als der Photovoltaik-Boom ist. Das Elektrizitätsabgabengesetz hat vorgesehen, dass ein Eigenverbrauch über 5.000 kWh im Jahr dazu führt, dass für den gesamten Verbrauch eine Elektrizitätsabgabe in der Höhe von € 0,015 je kWh abgeführt werden muss. War der Eigenverbrauch nicht höher als 5.000 kWh, musste keine Elektrizitätsabgabe abgeführt werden.

Mit 8.7.2014 hat der Nationalrat die Erhöhung der Freigrenze durch erneuerbare Primärenergieträger produzierten Strom auf 25.000 kWh pro Jahr beschlossen.

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