Neu überarbeiteter Pendlerrechner ist online
News vom 10.7.2014
Gibt der Arbeitnehmer bis spätestens 30. September 2014 das L 34 EDV ab und sein Pendlerpauschal-Anspruch ist …
- … höher als bisher (aufgrund des „alten“ L 34): Das höhere Pendlerpauschale aufgrund des L 34 EDV gilt bereits ab dem 1. Jänner 2014. Der Arbeitgeber hat bis spätestens 30. September 2014 eine Rollung vorzunehmen. Gibt der Arbeitnehmer das L 34 EDV erst im September ab, kann die Rollung auch noch im Oktober durchgeführt werden.
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… niedriger als bisher (aufgrund des „alten“ L34): Das niedrigere Pendlerpauschale aufgrund des L34 EDV ist ab dem Monat in der Lohnverrechnung zu berücksichtigen, der dem Monat folgt, in dem der Arbeitnehmer das L 34 EDV abgegeben hat (kein Rollen).
Jene bereits in der Lohnverrechnung heuer abgegebenen L 34-EDV-Ausdrucke mit einem Abfragedatum vor dem 25. Juni 2014 dürfen maximal noch bis zum 31. Dezember 2014 berücksichtigt werden. Für die Zeit ab dem 1.1.2015 darf dann nur noch ein neuer Ausdruck verwendet werden (mit Abfragedatum ab 25.Juni 2014).
Wird nun ab dem 25. Juni 2014 bis spätestens 30. September 2014 ein L34-EDV-Ausdruck (mit Abfragedatum ab dem 25. Juni 2014) abgegeben, so muss der Arbeitgeber diesen Ausdruck dann rückwirkend für das Jahr 2014 im Aufrollungswege berücksichtigen, wenn sich für den Arbeitnehmer dadurch ein günstigeres Ergebnis ergibt als durch einen Pendlerausdruck mit Abfragedatum vor dem 25. Juni 2014.
Ergibt sich durch die Abgabe eines neuen L 34 EDV-Ausdruckes für den oder die Arbeitnehmer/in ein schlechteres Ergebnis (weil geringere Pauschale und/oder geringerer „Pendlereuro“), so erfolgt die Berücksichtigung dieses neuen (schlechteren) Ergebnisses erst für Zeiträume ab dem 1. Jänner 2015. Bis 31.12.2014 darf dann noch das bessere Ergebnis der „alten L34 EDV-Erklärung“ berücksichtigt werden. Hier kann die neue Erklärung auch noch nach dem 30. September 2014 beim Arbeitgeber abgegeben werden (spätestens sollte die Abgabe dann im Jänner 2015 erfolgen, damit keine „Lücken“ entstehen.)
Für eventuelle Fragen zum Pendlerrechner steht Ihnen unsere Personalabrechnungsabteilung gerne unter der Telefonnumer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.