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Erhöhung Familienbeihilfe

News vom 9.7.2014

Das Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden, wurde am 26. 5. 2014 ausgegeben. Kernpunkt dieser Gesetzesnovelle ist, dass die finanzielle Lage der Familien durch die etappenweise Erhöhung der Familienbeihilfe verbessert wird.

Die Familienbeihilfe (einschließlich Alterszuschläge und Geschwisterstaffel) wird in 3 Etappen erhöht:

  • ab 1. 7. 2014 um rund 4 %
  • ab 1. 1. 2016 um rund 1,9 %
  • ab 1. 1. 2018 um rund 1,9 %

Der Zuschlag zur Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder wird erhöht:

  • ab 1. 7. 2014 um rund 8,4 %
  • ab 1. 1. 2016 um rund 1,9 %
  • ab 1. 1. 2018 um rund 1,9 %

Das Schulstartgeld und der Mehrkindzuschlag bleiben erhalten.

 

Diverse Rechner

Auf der Homepage des Familienministeriums finden Sie die folgenden hilfreichen Rechner:

• Kinderbetreuungsgeld-Vergleichsrechner

• Familienbeihilfen-Rechner

• Familienhospiz-Rechner