Steuerlicher Pauschalbetrag für Auslandsschulbesuch
News vom 1.4.2014
Kann der Schulbesuch des Kindes im Ausland als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden? Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Aufwendungen für eine Berufsausbildung des Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnorts keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Paschbetrages von € 110 pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt.
Was muss erfüllt sein?
Die Teilnahme des Kindes an einem Schüleraustauschprogramm zum Besuch einer High School, mit dem Ziel sich zB für ein Studium an einer amerikanischen Universität zu qualifizieren ist - bei entsprechenden Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern - eine von der Unterhaltspflicht erfasste höherwertige Berufsqualifikation. Durch die intensive Fremdsprachenausbildung im Kontext mit den Lebenssachverhalten sowie die umfassende interkulturelle Bildung (ua Kenntnisse der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse des Landes) werden in konzentrierter Form wesentliche Lehrinhalte vermittelt, die berufsorientiert eine allgemeinbildende höhere Schulausbildung ergänzen. Wenn im Einzugsbereich des Wohnortes des Steuerpflichtigen keine dieser spezifischen auswärtigen Berufsausbildung gleichartige Ausbildungsmöglichkeit besteht, ist der Pauschbetrag für die Dauer der Ausbildung zu berücksichtigen.
Durch die Bestimmung des § 34 Abs. 8 EStG letzter Satz wird normiert, dass die außergewöhnliche Belastung wegen auswärtiger Berufsausbildung sich hinsichtlich ihres Zeitraumes nach der Dauer der Berufsausbildung richtet. Es wird unwiderlegbar vermutet, dass der pauschal zu berücksichtigende Aufwand des Steuerpflichtigen sich kontinuierlich über die Dauer der auswärtigen Berufsausbildung des Kindes verteilt. Wann der Vermögensabfluss tatsächlich erfogt, ist somit für die Pauschale genauso irrelevant wie die konkrete Höhe der auswärtigen Ausbildungskosten.
Für Fragen zum steuerlichen Pauschbetrag für Auslandsschulbesuche stehen wir Ihnen gerne persönlich unter 0316 386001 0 oder per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.