Kleinbetragsrechnungen: Erleichterung für die Fakturierung
News vom 16.4.2014
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 (AbgÄG 2014) wurde die umsatzsteuerliche Grenze für Kleinbetragsrechnungen von bisher € 150 auf nunmehr € 400 erhöht. Diese Erleichterung für die Fakturierung ist bereits für Umsätze ab 1.3.2014 anwendbar.
In unserem Klientenjournal AmPuls haben wir Ihnen schon einen Überblick über die Neuerungen des AbgÄG 2014 gegeben. Eine positive Neuerung des zwischenzeitig im Bundesgesetzblatt vom 28.2.2014 (BGBl. I Nr. 13/2014) kundgemachten AbgÄG 2014 ist die Erhöhung der Wertgrenze für sogenannte "Kleinbetragsrechnungen" auf € 400.
Diese Erleichterung für die umsatzsteuerliche Rechnungslegung trat bereits mit 1. März 2014 in Kraft und ist auf Umsätze und Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 28. Februar 2014 ausgeführt werden.
Demgemäß genügen für Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 400 nicht übersteigt, die folgenden Angaben:
- Ausstellungsdatum
- Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
- Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und der Umfang der sonstigen Leistung
- Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder der Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt
- Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe
- Steuersatz
Die Nichtanwendung der Erleichterungsvorschrift für bestimmte Umsätze (ig Lieferungen, Dreiecksgeschäfte, Gutschriften, Reverse Charge etc) ist natürlich auch weiterhin zu beachten. Ebenso ist auf die Trennung der Entgelte nach Steuersätzen zu achten, wenn mehrere Leistungen unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen (zB Gasthausrechnungen). Hinsichtlich der Anwendung der nunmehr erhöhten Wertgrenze ist unverändert auch eine entsprechende Leistungsabgrenzung im Auge zu behalten.
Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich unter 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.