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Regierungsvorlage zum Handwerkerbonus

News vom 10.3.2014

Um dem "Pfusch" bei Handwerker entgegen zu wirken, soll es künftig eine Förderung von Handwerkerleistungen geben (siehe "Handwerkerbonus"). Die Regierungsvorlage zu einem Bundesgesetz über diese Förderung von Handwerkerleistungen ist hier abrufbar. Dieser sogenannte "Handwerkerbonus" soll ab 1. Juli 2014 (vorerst als Pilotprojekt bis 31.12.2015) eingeführt werden.

Demnach ist dieser Handwerkerbonus als Förderung von Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit Renovierung und Sanierung von privatem Wohnraum ausgestaltet. Gefördert werden sollen 20 % der Handwerkerkosten (ausschließlich Arbeits- und nicht Materialkosten) bis € 3.000 (netto), dh max € 600. Das BMF wird eine eigene Stelle einrichten, bei der die Förderansuchen eingereicht und abgewickelt werden können. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.