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Einkommensbericht bis spätestens 31.3.2014

News vom 5.3.2014

Pflicht zur Abgabe eines Einkommensberichts: Mit der GlBG-Novelle BGBI I 2011/7, ARD 6119/1/2011, wurden Unternehmen ab einer bestimmten Anzahl an Mitarbeitern verpflichtet, alle 2 Jahre einen Bericht zur Entgeltanalyse zu erstellen. Darin sind die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter nach Geschlechtern getrennt zu veröffentlichen.

Die Regelung trat ab 2011 stufenweise in Kraft und verpflichtet ab 2014 auch Unternehmen mit dauernd mehr als 150 (und weniger als 251) Arbeitnehmern für das Berichtsjahr 2013 einen Einkommensbericht erstellen. Die Berichte sind alle 2 Jahre zu erstellen und dem zuständigen Belegschaftsorgan im ersten Quartal des Jahres, das auf das Berichtsjahr folgt, zu übermitteln.

Bis spätestens 31. 3. 2014 haben folgende Unternehmen einen entsprechenden Bericht für das Berichtsjahr 2013 zu erstellen:

  • Unternehmen, die dauernd mehr als 150 und weniger als 251 Arbeitnehmer beschäftigen, und
  • Unternehmen, die dauernd mehr als 500 und weniger als 1.001 Arbeitnehmer beschäftigen.

Für eventuelle Fragen steht Ihnen unsere Personalabrechnungsabteilung unter der Telefonnummer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at gerne zur Verfügung.