Erhöhung der Sachbezugsgrenze für Firmen-PKW
News vom 25.2.2014
Ab März 2014 wird die Obergrenze für Sachbezüge für die Privatnutzung von Firmen-PKW angehoben:
- Voller Sachbezug: Statt max € 600 ab März 2014 max € 720
- Halber Sachbezug: Statt max € 300 ab März 2014 max € 360
Für die uneingeschränkte Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugs wird der höchste KfZ-Sachbezugswert von € 600 auf € 720 pro Monat angehoben. Der Sachbezugswert beträgt weiterhin 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten inklusive NoVA und Umsatzsteuer. Die maximalen Anschaffungskosten liegen demnach nun bei € 48.000.
Sofern die privaten Fahrten mit dem arbeitgebereigenen Kraftfahrzeug nachweislich 500 Kilometer pro Monat nicht überschreiten, kommt wie bisher der halbe Sachbezugswert von nun maximal € 360 zu Anwendung (bisher € 300).
Ab dem Kalenderjahr 2014 sind die neuen maximalen Sachbezugswerte für Veranlagungen der Einkommensteuer für Zeiträume, die nach dem 28. Februar 2014 enden, anzuwenden. Wird die Einkommensteuer durch Lohnsteuerabzug eingehoben, kommen die angehobenen Sachbezugswerte für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 28. Februar 2014 enden zur Anwendung. Die Anhebung der Höchstwerte ist unabhängig vom Zeitpunkt der Anschaffung oder der erstmaligen Überlassung des Fahrzeugs. Die Luxustangente bleibt unverändert bei € 40.000.
Tipp: Bitte achten Sie bei Gewährung des halben Sachbezugs auf die Führung eines lückenlosen Fahrtenbuchs. Sehr gerne stellen wir Ihnen dazu eine „Checkliste Fahrtenbuch“ zur Verfügung, mit welcher Sie einfach überprüfen können, ob das Fahrtenbuch Ihrer Mitarbeiter einer Abgabenprüfung standhält.
Bitte kontaktieren Sie unsere Personalabrechnungsabteilung oder fordern Sie die "Checkliste Fahrtenbuch" unter graz@hoferleitinger.at an.
Die entsprechende Verordnung finden Sie hier.