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Pendlerrechner ist ab sofort online!

News vom 19.2.2014

Im September 2013 wurde die Pendlerverordnung veröffentlicht, deren zentrales Element der neue Pendlerrechner ist. Seit vergangener Woche ist der Pendlerrechner nun auf der Homepage des BMF  verfügbar.

Der Pendlerrechner ermittelt die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw zwischen Arbeitsstätte und Wohnung und beurteilt, ob die Benützung eines Massebeförderungsmittels zumutbar oder unzumutbar ist.

Da der Pendlerrechner erst jetzt zur Verfügung steht gelten folgende Übergangsregelungen:

  • Bei Arbeitnehmern mit aufrechtem Dienstverhältnis hat eine rückwirkende Aufrollung bis spätestens 30. September 2014 zu erfolgen, allerdings nur dann, wenn der Steuerpflichtige dadurch nicht benachteiligt wird.
  • Bis spätestens 30. Juni 2014 hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einen Ausdruck des Pendlerrechners vorzulegen, auch wenn er bereits in der Vergangenheit ein Formular L34 abgegeben hat. Der Ausdruck des Pendlerrechners gilt als neuer Pendlerpauschale-Antrag. Legt der Arbeitnehmer bis zu diesem Zeitpunkt den Ausdruck nicht vor, darf der Arbeitgeber ab 1. 7. 2014 kein Pendlerpauschale und keinen Pendlereuro mehr berücksichtigen

Macht der Arbeitnehmer offensichtlich unrichtige Angaben, darf der Arbeitgeber das Pendlerpauschale und den Pendlereuro nicht berücksichtigen, sonst haftet der Arbeitgeber für die Abgabennachzahlung.

"Offensichtlich unrichtig" sind Angaben des Arbeitnehmers dann, wenn der Arbeitgeber wusste oder hätte wissen müssen, dass diese falsch sind.

Der abgefragte Tag muss den zeitlichen und örtlichen Umständen entsprechen, die im Wesentlichen während des gesamten Kalendermonats vorliegen.

Arbeitet der Arbeitnehmer jeweils an Werktagen, dann ist eine Abfrage am Sonntag keine taugliche Grundlage für einen allfälligen Anspruch auf ein Pendlerpauschale. Einen derartigen Pendlerrechnerausdruck darf der Arbeitgeber nicht entgegennehmen.

Fall 1: Gleichbleibende Verhältnisse

Bei gleichbleibenden Verhältnissen während des Lohnzahlungszeitraumes (Wohnort, Arbeitsverhältnisse und gleichbleibendes Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln) wird angenommen, dass das Ergebnis des Pendlerrechners für den abgefragten Tag auch für den zu berücksichtigenden Zeitraum hinsichtlich des Ausmaßes des Pendlerpauschales sowie des Pendlereuros richtig ist.

Fall 2: Unterschiedliche Verhältnisse

Werden mittels Pendlerrechner an verschiedenen Tagen Abfragen mit unterschiedlichen Ergebnissen vorgenommen, dann ist jenes Pendlerrechner-Tagesergebnis maßgebend, das für den Abfragetag ermittelt wurde, der dem jeweiligen Kalenderjahr (= 2014) zuzurechnen ist.

Beispiel:

Mittels Abfrage des Pendlerrechners im Jahr 2014   ergibt sich eine Wegstrecke Wohnung - Arbeitsstätte von 35 km. Aufgrund der Eröffnung einer Schnellstraße beträgt die Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte bei Abfrage im Pendlerrechner im Jahr 2015 nur noch 30 km.

Lösung: Für Zwecke des Pendlerpauschales im Jahr 2014 ist die Abfrage des Jahres 2014 maßgeblich (Wegstrecke von 35 km).

In allen anderen Fällen ist die zeitnähere Abfrage maßgebend.

Beispiel:

Mittels Abfrage des Pendlerrechners im Jänner 2015 ergibt sich eine Wegstrecke Wohnung - Arbeitsstätte von 35 km. Aufgrund der Eröffnung einer Schnellstraße beträgt die Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte bei Abfrage im Pendlerrechner im November 2015 nur noch 30 km. Für das Jahr 2014 liegt keine Abfrage mittels Pendlerrechner vor.

Lösung: Für Zwecke des Pendlerpauschales im Jahr 2014 ist die Abfrage aus dem Jänner 2015 maßgeblich (Wegstrecke von 35 km).

Ist der Arbeitnehmer der Meinung, dass die Ergebnisse des Pendlerrechners nicht den wahren Verhältnissen entsprechen, muss er dies bei seiner Arbeitnehmerveranlagung (und nicht gegenüber seinem Arbeitgeber) nachweisen.

Berücksichtigt der Arbeitgeber das Pendlerpauschale und den Pendlereuro in der Gehaltsverrechnung, dann muss er den vom Arbeitnehmer übergebenen Ausdruck des Pendlerrechnerergebnisses zum Lohnkonto nehmen.

Die Kritik am Pendlerrechner ist massiv, Überarbeitungen bzw Verbesserungen werden für die nächsten Monate erwartet. Über Neuerungen werden wir Sie natürlich informieren.