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Wegfall der Beiträge für die Selbständigenvorsorge bei erwerbstätigen Pensionisten

News vom 18.2.2014

Mit 1.1.2008 wurde für Gewerbetreibende und neue Selbständige, die in der Krankenversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) pflichtversichert sind, die Selbständigenvorsorge verpflichtend eingeführt. Die Beiträge zur Selbständigenvorsorge in Höhe von 1,53 % der Beitragsgrundlage werden in eine Vorsorgekasse eingezahlt, angespart und führen zum Beispiel bei Einstellung der selbständigen Tätigkeit zu einer mit der „Abfertigung neu“ für Dienstnehmer vergleichbaren Leistung.

Erleichterung für erwerbstätige Pensionisten

Aktive Pensionisten, die trotz Pensionsbezug weiterhin erwerbstätig sind und somit nach dem GSVG weiterhin pflichtversichert sind, müssen nun ab 2014 keine Beiträge mehr zur Selbständigenvorsorge leisten. Die Beitragspflicht endet automatisch, es ist kein gesonderter Antrag nötig. Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft hat bereits Informationsschreiben an die betroffenen Versicherten ausgeschickt. Möchten Sie allerdings weiterhin Beiträge bezahlen, sollten Sie sich diesbezüglich innerhalb eines Monats nach Erhalt dieses Schreibens mit der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft in Verbindung setzen.

Betreffend der Auszahlung der bereits angesparten Beiträge in der Selbständigenvorsorge wird sich Ihre zuständige Vorsorgekasse in den nächsten Wochen mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Bei Fragen können Sie uns gerne unter karin.steiner@hoferleitinger.at kontaktieren.