NoVA neu
News vom 21.2.2014
Spritfresser zahlen zukünftig mehr! Der Entwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2014 (AbgÄG 2014) sieht unter anderem eine Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) vor.
Die NoVA wird fällig, wenn ein Kraftfahrzeug in Österreich an den Kunden geliefert wird, oder zum ersten Mal zum Verkehr in Österreich zugelassen wird. Die Berechnung der neuen NoVA erfolgt nur mehr über den CO2-Ausstoß. So wird die beim Kauf oder Import fällige Summe nur noch anhand des Kohlendioxid-Ausstoßes berechnet, die bisherige Formel über den Normverbrauch fällt weg.
Konkret errechnet sich der Prozentsatz vereinfacht: CO2-Ausstoß pro km minus 90 g dividiert durch 5. Bei einem Kfz mit 190 g CO2-Ausstroß ergibt sich eine NoVA von 20 % des Verkaufspreises. Vom errechneten Steuerbetrag werden im Zeitraum von 1. März 2014 bis 31. Dezember 2014 bei Dieselmotoren max € 350, bei Fahrzeugen mit anderen Kraftstoffarten max € 450 abgezogen. Im Kalenderjahr 2015 beträgt der Abzugsposten für alle Fahrzeuge max € 400 und ab dem 1. Jänner 2016 max € 300. Bis 31.12.2015 sind max € 600 bei Fahrzeugen mit umweltfreundlichem Antriebsmotor (zB Hybrid, Methan in Form von Erdgas/ Biogas, Flüssiggas oder Wasserstoff) abzuziehen. Der Höchststeuersatz für Motorräder beträgt 20 %. Für andere Kraftfahrzeuge wurde der Höchststeuersatz mi 32 % festgelegt. Bei einem CO2-Ausstoß von über 250 g/km ist jedoch der Zuschlag um € 20 je Gramm CO2 pro km zu berücksichtigen. Die Änderungen sollen voraussichtlich mit 1.3.2014 in Kraft treten.
Bei Fahrzeugen, für die ein unwiderruflicher Kaufvertrag vor dem 16.2.2014 abgeschlossen wurde und die Lieferung vor 1.10.2014 erfolgt, gilt die bis 28.2.2014 geltende Rechtslage.
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