Reminder: Jährliche Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer
News vom 22.10.2019
Rechtsträger unterliegen einer Reihe von Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Feststellung ihres wirtschaftlichen Eigentums (WiEReG). Bitte vergessen Sie nicht zu überprüfen, ob die an das Register gemeldeten wirtschaftlichen Eigentümer noch aktuell sind.
Update
Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) wurde ein zentrales Register beim Bundesminister für Finanzen (BMF) eingerichtet, in das die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften und anderen juristischen Personen einzutragen sind. Damit sind komplexe Sorgfalts- und Meldepflichten verbunden, die wir für Sie kompakt dargestellt haben.
Die betroffenen Rechtsträger - OG, KG, AG, GmbH etc - haben die Identität ihrer wirtschaftlichen Eigentümer festzustellen. Die Rechtsträger müssen geeignete Nachforschungsmaßnahmen durchführen, um etwaige Eigentums- und Kontrollstrukturen zu verstehen. Die wirtschaftlichen Eigentümer müssen zweifelsfrei festgestellt werden.
Die Eigentümer und wirtschaftlichen Eigentümer sind zur Mithilfe bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten verpflichtet. Die für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten erforderlichen Dokumente sind bis mindestens fünf Jahre nach Ende des wirtschaftlichen Eigentums der natürlichen Person vom Rechtsträger aufzubewahren.
Die Aktualität der gemeldeten wirtschaftlichen Eigentümer ist jährlich zu prüfen. Wir empfehlen Ihnen die jährliche Prüfung zu einem wiederkehrenden Termin.
Diese Meldungen können auch wir für Sie vornehmen.
Bitte kontaktieren Sie dazu Ihren Klientenbetreuer. Vielen Dank!
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