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Überblick über die Sozialversicherungswerte für Lehrlinge

News vom 22.10.2019

Wir geben Ihnen einen kompakten Überblick über die Sozialversicherungswerte für Lehrlinge und was Sie beachten sollten.

Bei der Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge ist aufgrund der Änderungen durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 zwischen

  • Lehrverhältnissen mit Beginn der Lehrzeit ab dem 01.01.2016 und
  • Lehrverhältnissen, die vor dem 01.0 1.2016 begonnen haben,

zu unterscheiden.

Folgende Tabelle soll Ihnen einen Überblick über die sozialversicherungsrechtlichen Werte geben:

Lehrverhältnisse

ab dem 01.01.2016

vor dem 01.01.2016

Krankenversicherung

(KV-Beitrag)

3,35 % (DG: 1,68 %)

Für die ersten 2 Lehrjahre ist kein KV-Beitrag abzuführen.

Ab Beginn des 3. Lehrjahres ist der gesamte KV-Beitrag abzuführen.

Unfallversicherung

(UV-Beitrag)

Es sind keine UV-Beiträge zu entrichten. Der Lehrling ist trotzdem unfallversichert!

Pensionsversicherung

(PV-Beitrag)

22,80 % (DG: 12,55 %)

Arbeitslosenversicherung

(AlV-Beitrag)

2,40 % (DG: 1,20 %)

a) Lehrlinge im letzten Lehrjahr der vorgeschriebenen oder vereinbarten Lehrzeit sowie

b) Lehrlinge, die aufgrund eines KV Anspruch auf eine Lehrlingsentschädigung mindestens iHd niedrigsten Hilfsarbeiterlohnes haben.

IESG

Der IESG-Zuschlag entfällt für die Dauer des Lehrverhältnisses.

BV-Beiträge

Der BV-Beitrag beträgt wie bei DN 1,53 % der Beitragsgrundlage.

 

 

Lehrlinge

Lehrverhältnisse

ab dem 01.01.2016

vor dem 01.01.2016

 

Beschäftigtengruppe

Arbeiterlehrling bzw Angestelltenlehrling

 

Schlechtwetterentschädigung

1,40 % (DG: 0,70 %) - sofern auf das Lehrverhältnis das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 anzuwenden ist.