Überblick über die Sozialversicherungswerte für Lehrlinge
News vom 22.10.2019
Wir geben Ihnen einen kompakten Überblick über die Sozialversicherungswerte für Lehrlinge und was Sie beachten sollten.
Bei der Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge ist aufgrund der Änderungen durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 zwischen
- Lehrverhältnissen mit Beginn der Lehrzeit ab dem 01.01.2016 und
- Lehrverhältnissen, die vor dem 01.0 1.2016 begonnen haben,
zu unterscheiden.
Folgende Tabelle soll Ihnen einen Überblick über die sozialversicherungsrechtlichen Werte geben:
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Lehrverhältnisse |
ab dem 01.01.2016 |
vor dem 01.01.2016 |
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Krankenversicherung (KV-Beitrag) |
3,35 % (DG: 1,68 %) |
Für die ersten 2 Lehrjahre ist kein KV-Beitrag abzuführen. Ab Beginn des 3. Lehrjahres ist der gesamte KV-Beitrag abzuführen. |
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Unfallversicherung (UV-Beitrag) |
Es sind keine UV-Beiträge zu entrichten. Der Lehrling ist trotzdem unfallversichert! |
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Pensionsversicherung (PV-Beitrag) |
22,80 % (DG: 12,55 %) |
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Arbeitslosenversicherung (AlV-Beitrag) |
2,40 % (DG: 1,20 %) |
a) Lehrlinge im letzten Lehrjahr der vorgeschriebenen oder vereinbarten Lehrzeit sowie b) Lehrlinge, die aufgrund eines KV Anspruch auf eine Lehrlingsentschädigung mindestens iHd niedrigsten Hilfsarbeiterlohnes haben. |
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IESG |
Der IESG-Zuschlag entfällt für die Dauer des Lehrverhältnisses. |
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BV-Beiträge |
Der BV-Beitrag beträgt wie bei DN 1,53 % der Beitragsgrundlage. |
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Lehrlinge |
Lehrverhältnisse |
ab dem 01.01.2016 |
vor dem 01.01.2016 |
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Beschäftigtengruppe |
Arbeiterlehrling bzw Angestelltenlehrling |
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Schlechtwetterentschädigung |
1,40 % (DG: 0,70 %) - sofern auf das Lehrverhältnis das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 anzuwenden ist. |
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