Umsatzsteuer-Update: Gutscheine 2019
News vom 15.4.2019
Bislang war die Ausstellung von Gutscheinen zum späteren Bezug von Waren oder nicht konkretisierten Dienstleistungen noch kein steuerbarer Vorgang. Ab 1.1.2019 wird unterschieden in Einzweck- oder Mehrzweckgutscheine, die eine unterschiedliche umsatzsteuerliche Behandlung nach sich ziehen. Darüber haben wir hier bereits berichtet.
Umsatzsteuer-Update: Gutscheine
Grundsätzlich ist der neue Wortlaut zum Einzweckgutschein in der EU sehr weit gefasst. In der Diskussion wurde festgestellt, dass die Auslegungen dazu sehr unterschiedlich sind. Österreich möchte keine große Änderung zu der bisherigen Gutscheinregelung. Wertgutscheine, die bei der Rechnungssumme als Teilbetrag abgezogen werden und auf kein bestimmtes Produkt lauten, sollen in Österreich nicht als Einzweckgutscheine, sondern als Mehrzweckgutscheine behandelt werden. Nur wenn wie bisher die Leistung konkretisiert ist (zB ein Pullover um EUR 80,00), dann soll ein Einzweckgutschein vorliegen.
Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.
Sie sind noch kein Klient? Dann nutzen Sie unser Telefon-Abo! Erfahren Sie hier mehr!