Kammerunlage 1: Senkung ab 1.1.2019
News vom 14.3.2019
Mit 1.1.2019 ist die Kammerumlage, KU 1, zweifach gesenkt worden. Von der Bemessungsgrundlage ausgenommen sind nunmehr die Vorsteuern bzw Erwerbsteuern von Investitionen in das ertragsteuerliche Anlagevermögen (einschließlich geringwertige Wirtschaftsgüter). Andererseits wurde der Hebesatz von bisher fix 0,3 % auf einen gestaffelten Satz gesenkt.
| Bemessungsgrundlage | Staffel bis € 3 Mio | Staffel bis € 3 und € 32,5 Mio | Staffel ab € 32,5 Mio |
| Hebesatz | 0,29 % | 0,2755 % | 0,2552 % |
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