Highlights aus dem Wartungserlass 2018 zur Lohnsteuer
News vom 11.3.2019
Mit dem LStR-Wartungserlass 2018 wurden die Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2018, die Änderung der Sachbezugswerteverordnung, die Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten, die Verordnung betreffend einer Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes und die Familienbonus Plus-Absetzbeträge-EU-Anpassungsverordnung sowie wesentliche Entscheidungen des BFG und höchstgerichtliche Entscheidungen in die LStR 2002 eingearbeitet.
Über die allseits beachtete Neueinführung des Familienbonus Plus mit Beginn des Jahres 2019 haben wir in unserer letzten Ausgabe der KlientenInfo ausführlich berichtet. Dieser ersetzt den Kinderfreibetrag und die Geltendmachung von Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes und beläuft sich auf jährlich € 1.500 bzw € 500 für Kinder über 18 Jahre, solange die Familienbeihilfe bezogen wird. Für die Berücksichtigung bereits bei der laufenden Gehaltsabrechnung ist das Formular E 30 auszufüllen und dem Dienstgeber zu übermitteln.
Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.
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