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Kammerumlage 1: Senkung ab 1.1.2019

News vom 14.2.2019

Mit 1.1.2019 ist die Kammerumlage 1 (KU 1) zweifach gesenkt worden. Von der Bemessungsgrundlage ausgenommen sind nunmehr die Vorsteuern bzw Erwerbsteuern von Investitionen in das ertragsteuerliche Anlagevermögen (einschließlich geringwertige Wirtschaftsgüter). Andererseits wurde der Hebesatz von bisher fix 0,3 % auf einen gestaffelten Satz gesenkt.

Bemessungsgrundlage Staffel bis € 3 Mio Staffel zwischen € 3 und € 32,5 Mio Staffel ab € 32,5 Mio
Hebesatz 0,29 % 0,2755 % 0,2552 %

 

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