Kammerumlage 1: Senkung ab 1.1.2019
News vom 14.2.2019
Mit 1.1.2019 ist die Kammerumlage 1 (KU 1) zweifach gesenkt worden. Von der Bemessungsgrundlage ausgenommen sind nunmehr die Vorsteuern bzw Erwerbsteuern von Investitionen in das ertragsteuerliche Anlagevermögen (einschließlich geringwertige Wirtschaftsgüter). Andererseits wurde der Hebesatz von bisher fix 0,3 % auf einen gestaffelten Satz gesenkt.
| Bemessungsgrundlage | Staffel bis € 3 Mio | Staffel zwischen € 3 und € 32,5 Mio | Staffel ab € 32,5 Mio |
| Hebesatz | 0,29 % | 0,2755 % | 0,2552 % |
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