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Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) ab 1.1.2019

News vom 30.1.2019

Mit 01.01.2019 wurde eine revolutionäre Neuerung in der Sozialversicherung eingeführt – die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (in weiterer Folge: mBGM genannt). Die mBGM wurde eingeführt, um insbesondere durch die monatliche anstelle der jährlichen Beitragsgrundlagenmeldung das Pensionskonto aktuell zu halten sowie das Konto der Betrieblichen Vorsorge, sodass die Versicherten von der Datenaktualität profitieren. Die wesentliche Änderung besteht vor allem darin, dass die bislang bestehenden drei unabhängigen Meldungen (Versichertenzeitenmeldung, Beitragsnachweisung und Beitragsgrundlagennachweis) zu einer monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung zusammengeführt werden. Das Beitragsgruppenschema wird mit 01.01.2019 von einem branchenspezifischen Tarifsystem abgelöst.

Folgende Meldungen entfallen:

  • Mindestangaben-Anmeldung
  • Lohnzettel SV
  • Sonderzahlungs-Meldung
  • Meldung BV-Beitrag
  • Meldung Service-Entgelt
  • Meldung zum verminderten Arbeitslosenversicherungsbeitrags

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