Neu: Sachbezugswerte für Dienstautos 2019
News vom 19.12.2018
Für ab dem 1.9.2018 erstmalig in der EU zugelassene Fahrzeuge wird der Verbrauch nach dem neuen WLTP-Messverfahren anstelle des bisherigen NEFZ-Verfahrens ermittelt, was im Schnitt einen um ca 20% höheren Verbrauchswert ergibt.
Daraus resultieren 2019 noch keine Änderungen für die Sachbezugswerte oder die Normverbrauchsabgabe. Bis Ende 2019 erfolgt eine Rückrechnung von WLTP auf NEFZ mit Hilfe des von der EU-Kommission veröffentlichten Kalkulators - hier geht's zum Kalkulator!
| SACHBEZUG | FAHRZEUGTYP | CO2-WERT im Zeitpunkt der Erstzulassung |
MAX PM | VORSTEUERABZUG |
| 2 % | alle PKW und Hybrid-Fahrzeuge | über 121 g/km | € 960,00 | Nein |
| 1,5 % | ökologische PKW und Hybridfahrzeuge |
Anschaffung in |
€ 720,00 | Nein |
| 0 % | Elektroautos | € 0,00 | Ja |
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