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Neu: Sachbezugswerte für Dienstautos 2019

News vom 19.12.2018

Für ab dem 1.9.2018 erstmalig in der EU zugelassene Fahrzeuge wird der Verbrauch nach dem neuen WLTP-Messverfahren anstelle des bisherigen NEFZ-Verfahrens ermittelt, was im Schnitt einen um ca 20% höheren Verbrauchswert ergibt.

Daraus resultieren 2019 noch keine Änderungen für die Sachbezugswerte oder die Normverbrauchsabgabe. Bis Ende 2019 erfolgt eine Rückrechnung von WLTP auf NEFZ mit Hilfe des von der EU-Kommission veröffentlichten Kalkulators - hier geht's zum Kalkulator!

SACHBEZUG  FAHRZEUGTYP  CO2-WERT
im Zeitpunkt der Erstzulassung 
MAX PM  VORSTEUERABZUG 
 2 % alle PKW und Hybrid-Fahrzeuge  über 121 g/km  € 960,00 Nein 
 1,5 % ökologische PKW und Hybridfahrzeuge

Anschaffung in
2016: bis 130 g/km
2017: bis 127 g/km
2018: bis 124 g/km
2019: bis 121 g/km 

€ 720,00  Nein 
 0 % Elektroautos     € 0,00 Ja 

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