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Betriesprüfung ade?!

News vom 21.11.2018

Die gute Nachricht: Das Ende der Betriebsprüfungen ist da! Zumindest für Großunternehmen: So können ab 1.1.2019 Betriebsprüfungen vermieden werden, indem Unternehmen die Möglichkeit einer begleitenden Kontrolle nutzen.

Auf Basis positiver Erfahrungen im Zuge des „Horizontal Monitoring“- Pilotprojekts wird mit dem Jahressteuergesetz 2018 die begleitende Kontrolle als Alternative zur Außenprüfung in der Bundesabgabenverordnung (BAO) gesetzlich verankert. Anstelle Betriebsprüfungen in Kauf nehmen zu müssen, mit denen oft Jahre später lang zurückliegende Sachverhalte unter die Lupe genommen werden, können Unternehmen auf Antrag die begleitende Kontrolle wählen.

Die schlechte Nachricht ist, dass dafür die Umsatzerlöse mehr als 40 Mio Euro betragen und die Bestätigung eines Steuerberaters bzw Wirtschaftsprüfers über die Einrichtung eines funktionierenden „Steuerkontrollsystems“ vorliegen müssen. Durch letzteres soll die richtige Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die fristgerechte Abfuhr der Abgaben sichergestellt sein. Der Großteil der Unternehmer bleibt aufgrund der angeführten Kriterien aktuell von der begleitenden Kontrolle ausgeschlossen. Wir gehen aber davon aus, dass Digitalisierung und Vernetzung künftig noch ganz andere, grundsätzlich schon jetzt realisierbare Prüfungsmechanismen ermöglichen werden. Und dann heißt es (vielleicht) wirklich: Betriebsprüfung ade!

 

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