12-Stunden-Tag und Gleitzeit
News vom 24.9.2018
Die neuen Höchstarbeitszeitgrenzen ab 1. 9. 2018 und die Auswirkungen auf Gleitzeitvereinbarungen
Ab dem 1.9.2018 darf
a) die maximale wöchentliche Normalarbeitszeit 60 Stunden betragen und
b) es kann die tägliche Normalarbeitszeit auf bis zu 12 Stunden verlängert werden – ohne das ein erhöhter Arbeitsbedarf vorliegen muss -, wenn die Gleitzeitvereinbarung vorsieht, dass ein Zeitguthaben ganztägig verbraucht werden kann, also Gleittage in Anspruch genommen werden können, und nicht ausgeschlossen ist, dass der Verbrauch des Zeitguthabens (zB die Gleittage) so gelegt werden kann, dass verlängerte Wochenenden möglich sind (§ 4b Abs 4 AZG Neu).
"Alte" Gleitzeitvereinbarungen (wurden vor dem 1.9.2018 abgeschlossen)
Ist der Gleitzeitrahmen mit 10 Stunden begrenzt, kann er nur dann auf 12 Stunden ausgedehnt werden, wenn
- der Betriebsrat zustimmt, dass die Betriebsvereinbarung entsprechend geändert wird, bzw
- in Betrieben ohne Betriebsrat der betroffene Dienstnehmer dieser Änderung zustimmt.
Viele vor dem 1. 9. 2018 abgeschlossenen Gleitzeitregelungen enthalten die Formulierung, dass - trotz Gleitzeitrahmen mit zumindest 12 Stunden - "die tägliche Normalarbeitszeit von 10 Stunden nicht überschritten werden darf und dass der Dienstnehmer verpflichtet ist, diese höchstzulässige Dauer der täglichen Normalarbeitszeit von 10 Stunden einzuhalten."
Bleibt diese Gleitzeitregelung unverändert und arbeitet der Dienstnehmer ab dem 1. 9. 2018 12 Stunden am Tag, kann der Dienstgeber, da die entsprechende Strafbestimmung mit der AZG-Novelle weggefallen ist, nicht mehr bestraft werden. Der Dienstgeber muss jedoch dem Dienstnehmer für die, von ihm gearbeitete 11. und 12. Stunde am Tag Überstundenentgelt zahlen.
Praxistipp
Will der Dienstgeber vermeiden, für die 11. und 12. Stunde Überstundenentgelt zu leisten, dann muss die bestehende Gleitzeitregelung einvernehmlich abgeändert werden.
Hinweis: Es gibt Kollektivverträge, die ausdrücklich festlegen, dass die tägliche Normalarbeitszeit bei Gleitzeit nur auf 10 Stunden verlängert werden kann.
In solchen Branchen, in denen der KV eine derartige "Zeitbegrenzung" festlegt, ist es daher nicht möglich, betriebsintern zu vereinbaren, dass die tägliche Normalarbeitszeit bei Gleitzeit auf 12 Stunden ausgedehnt wird.
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