News vom 20.8.2018
EIS FÜR MITARBEITER
Freie oder verbilligte Mahlzeiten, die der Arbeitgeber an seine (nicht in den Haushalt aufgenommenen) Arbeitnehmer zur Verköstigung am Arbeitsplatz freiwillig gewährt, sind abgabenfrei (§ 3 Abs 1 Z 17 EStG, § 49 Abs 3 Z 12 ASVG). Darunter fällt in der Regel auch das vom Arbeitgeber an die Arbeitnehmer zur Verköstigung und Abkühlung zur Verfügung gestellte Speiseeis.
Können Arbeitnehmer das vom Arbeitgeber vertriebene Speiseeis mit nach Hause nehmen und es in diesem Fall zum Großhandelspreis erwerben, sind die neuen Bestimmungen über Mitarbeiterrabatte anzuwenden:
Die neue Mitarbeiterrabatt-Regelung in § 3 Abs 1 Z 21 EStG lautet wie folgt: Steuerfrei ist …
"Z 21: Der geldwerte Vorteil gemäß § 15 Abs 2 Z 3 lit a aus dem kostenlosen oder verbilligten Bezug von Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber oder ein mit dem Arbeitgeber verbundenes Konzernunternehmen im allgemeinen Geschäftsverkehr anbietet (Mitarbeiterrabatt), nach Maßgabe folgender Bestimmungen:
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Der Mitarbeiterrabatt wird allen oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern eingeräumt.
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Die kostenlos oder verbilligt bezogenen Waren oder Dienstleistungen dürfen vom Arbeitnehmer weder verkauft noch zur Einkünfteerzielung verwendet und nur in einer solchen Menge gewährt werden, die einen Verkauf oder eine Einkünfteerzielung tatsächlich ausschließen.
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Der Mitarbeiterrabatt ist steuerfrei, wenn er im Einzelfall 20 % nicht übersteigt.
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Kommt lit. c nicht zur Anwendung, sind Mitarbeiterrabatte insoweit steuerpflichtig, als ihr Gesamtbetrag € 1.000 im Kalenderjahr übersteigt."
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