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Sommer-Goodies und Zusatzleistungen

News vom 20.8.2018

Freibad-Saisonkarte, Kaltgetränke, Eis, Hitzefrei ... Unternehmen bieten in der Sommerzeit gerne Zusatzleistungen für ihre Mitarbeiter an. Doch verbergen sich hinter diesen ebenso arbeitsrechtliche Risiken?

Sommer-Goodies und Zusatzleistungen

Wir haben die wesentlichsten Fragen zu den Sommergoodies für Mitarbeiter aus arbeitsrechtlicher Sicht unter die Lupe genommen und diese für Sie beantwortet:

Freibad Saisonkarten

Für das in der Nähe der Firma gelegene Freibad erhalten alle interessierten Arbeitnehmer eine Gratis-Saisonkarte.

Kaltgetränke

Es wird im Betriebsgebäude ein Getränkeautomat mit gekühlten Getränken zur freien Entnahme aufgestellt.

Eis für Mitarbeiter

Den Arbeitnehmern wird die Möglichkeit eingeräumt, die vom Unternehmen vertriebenen Eisspezialitäten im Betrieb kostenlos zu konsumieren bzw zum Großhandelspreis auch mit nach Hause zu nehmen.

Hitzezulage

Mit der Juli-Abrechnung erhalten alle Arbeitnehmer eine einmalige, als „Hitzezulage“ bezeichnete Geldleistung in Höhe von € 150,00 brutto.

Hitzefrei

Für besonders heiße Tage wird den Abteilungsleitern die Ermächtigung erteilt, die ihnen unterstellten Arbeitnehmer - sofern dies mit dem jeweiligen Arbeitsanfall vereinbar ist - früher nach Hause gehen zu lassen.

Klimageräte für Home-Office

Den von zu Hause aus arbeitenden Arbeitnehmern wird vom Unternehmen jeweils ein mobiles Klimagerät zur Verfügung gestellt.

Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.

 

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