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PKW geschenkt?

News vom 18.7.2018

Die Rz 222b der LStR 2002 legt fest, dass dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den gebrauchten Firmen-Pkw zu einem Preis verkauft, der niedriger ist als jener Preis, der bei einer Veräußerung des Fahrzeuges an einen "fremden" privaten Abnehmer zu erzielen wäre, ein Sachbezug anzusetzen ist.

Das gilt analog, wenn der Arbeitnehmer anlässlich des Austritts "seinen" Firmen-Pkw geschenkt erhält.

Die Höhe des anzusetzenden Sachbezuges errechnet sich grundsätzlich aus der Differenz des vom Arbeitnehmer zu bezahlenden Preises und dem Mittelwert zwischen dem Händlerverkaufspreis und dem Händlereinkaufspreis laut Eurotax-Liste (inkl USt und NoVA).

Ausnahme: Kann ein niedrigerer Fahrzeugwert bspw anhand anderer geeigneter Unterlagen (zB durch ein Bewertungsgutachten) nachgewiesen werden, dann ist der niedrigere Wert als Sachbezug anzusetzen.

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